Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 17.02.2009

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   OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42   

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https://dejure.org/2009,19913
OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.07.2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 5 W 109/09 - 42 (https://dejure.org/2009,19913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a; WEG § 46
    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

  • rechtsportal.de

    GKG § 49a; WEG § 46
    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert im (Teil-) Anfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Etwas anderes mag etwa dann gelten, wenn die Anfechtung sich nicht gegen Einzelpositionen richtet, sondern der der Abrechnung insgesamt zugrunde liegende Verteilungsschlüssel in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OLG Köln, NJW 2007, 1759 ).

    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Die Anknüpfung an das Interesse aller Beteiligten - statt an das geringere Interesse der einzelnen Partei - soll die Wohnungseigentümer dazu anhalten, die über ihr subjektives Interesse hinausgehende Wirkung des Verfahrens auf die anderen Beteiligten zu bedenken und von einer leichtfertigen Klage abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337 zu § 48 WEG a.F.).
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Die weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 4.3.2009 - Az.: 5 T 40/09 - wird zurückgewiesen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.09.2008 - 6 T 263/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • LG Karlsruhe, 31.01.2008 - 11 T 53/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Die Einführung des § 49a GKG hat daran nichts geändert (OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, Az. 13 W 38/11, juris-Tz. 15; OLG Koblenz, B. v. 30.08.2010, Az. 1 W 54/10, NZM 2011, 813, juris-Tz. 13; OLG Saarbrücken, B. v. 14.07.2009, Az. 5 W 109/09, NZM 2010, 408; a.A. OLG Bamberg, B. v. 29.07.2010, Az. 3 W 94/10 u. 3 W 105/10, ZMR 2011, 887, allerdings für den Fall einer Gesamtanfechtung).

    Daneben wird auch vertreten, das Einzelinteresse im Hinblick auf das daneben bestehende Gesamtinteresse zu verfünffachen (OLG Saarbrücken, B. v. 14.07.2009, Az. 5 W 109/09 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines

    Das Gesetz bezweckt hiermit, zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährleistungsanspruchs, die Begrenzung des gegenüber der früheren (Prozess-)Rechtslage deutlich gesteigerten Kostenrisikos der Beteiligten (BT-Drs. 16/887 S. 208 ff.; OLG Saarbrücken NZM 2010, 408 f.) Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist dem Gericht zur Streitwertbemessung eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen (vgl. Hartmann , Kostengesetze, 40. Auflage 2010, GKG § 49a Rn. 2 und 8).
  • OLG Celle, 04.02.2011 - 4 W 243/10

    Streitwert der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Wendet sich der Kläger nur gegen die Einzelposition eines Beschlusses und nicht gegen den Beschluss als Ganzes, so bestimmt sich sein Interesse nur nach dem Wert dieser einzelnen Position und nicht nach dem Wert des Gesamtbeschlusses, auch wenn er aus prozessualen Gründen dazu gehalten ist, den Beschluss als Ganzes anzufechten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 14. Juli 2009, Az.: 5 W 109/09, Rn. 14 - aus juris).
  • LG Koblenz, 15.12.2017 - 2 S 52/17

    Streit um Kaufvertrag: Wer ist zu laden und stimmberechtigt?

    Aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 14.07.2009, 5 W 109/09, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.02.2009 - 5 W 109/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32520
OLG Koblenz, 17.02.2009 - 5 W 109/09 (https://dejure.org/2009,32520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2009 - 5 W 109/09 (https://dejure.org/2009,32520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 5 W 109/09 (https://dejure.org/2009,32520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils als Voraussetzung für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel

  • rechtsportal.de

    Zustellung eines Versäumnisurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch

    Außerdem ist eine taugliche Ersatzzustellung auch anzunehmen, wenn die Post in den Geschäftsbriefkasten geworfen wird, wenn - wie hier - feststeht, dass dieser Briefkasten auch von der Klägerin genutzt wurde (OLG Koblenz 17.02.2009, 5 W 109/09, juris).
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